Natürlich, wenn Du buchst, willst Du auch verreisen. Aber es gibt Ereignisse, die Du nicht beeinflussen kannst und die Dich zum Rücktritt zwingen.
Die kann sein: die unerwartete. schwere Erkrankung, ein Unfall, Feuer oder Wasser in der Wohnung, ein Todesfall in der Familie.
Für den Reiseveranstalter, das Hotel, die Reederei spielt es keine Rolle, was passiert ist. Es fallen immer die vertraglich geschuldeten Rücktrittsgebühren an.
Wir empfehlen einen Rücktrittsschutz ohne Selbstbeteiligung.